06241/97738-0 -29

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Öffnungszeiten

Mo, Di, Do

08:30 - 13:00
14:00 - 17:00

Mi, Fr

08:30 - 13:00
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Eulenburgstr. 12, 67547 Worms

Wann kann die SAPV verordnet werden?  – Verein zur Förderung der amb. Palliativversorgung Rheinessen/Pfalz e.V.

Für die SAPV muss eine nicht heilbare, fortschreitende oder weit fortgeschrittene Erkrankung vorliegen, sodass die Lebenserwartung auf wenige Tage, Wochen oder Monate begrenzt ist. Zudem müssen aufgrund der Erkrankung vielfältige Symptome bestehen z.B. schwer beherrschbare Luftnot, ausgeprägte Unruhezustände, schwer behandelbare Schmerzen etc., sodass andere palliative Behandlungen, zum Beispiel eine fachärztliche Versorgung, nicht ausreichend sind. Außerdem schließt die Aufnahme in der SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) in der Regel kurative Maßnahmen wie Chemotherapie, Dialyse, Antibiotika-Therapie u.ä. aus. Symptomkontrollierende Therapien wie die palliative Chemotherapie, künstliche Ernährung und ggf. auch Bluttransfusionen sind auch innerhalb der SAPV Versorgung möglich.