Informationen für Patient:innen und Angehörige
Eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung ist oftmals von Symptomen begleitet, die die Lebensqualität stark einschränken. Ängste und Sorgen führen zu Belastungen, Angehörige und Patienten sehen sich oft überfordert diese Situation zu Hause alleine zu bewältigen.
Häufig kommt es nun zu immer wiederkehrenden Krankenhaus-Einweisungen (der Drehtür-Effekt), obwohl weder die Patient:innen noch die Angehörigen das wollen. Durch die Koordination verschiedener Hilfsangebote soll ein symptomkontrolliertes und möglichst schmerzfreies, selbstbestimmtes Leben im heimischen Umfeld ermöglicht und der „Drehtür-Effekt“ durchbrochen werden. Die Betreuung in der gewohnten Umgebung, sei es Zuhause oder im Heim, steht für alle Beteiligten an erster Stelle.
Wussten Sie, dass das Recht auf die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung gesetzlich verankert ist?
Link zum Gesetzestext
Lesen Sie hier, wie wir Sie dabei unterstützen können, dass Patient:innen möglichst viel Zeit in vertrauter Umgebung verbringen können.
Was ist die SAPV
Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung
Die SAPV versorgt schwerstkranke Patienten in ihrem häuslichen Umfeld, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden bzw. weit fortgeschrittenen Erkrankung sowie unter einer umfassenden Symptomlast leiden und somit eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. Neben den Hausärzt:innen stehen den Patient:innen und ihren Familien ein Palliativmediziner:in, sowie ein Pflegedienst mit speziell ausgebildeten Palliative-Care-Fachkräften zur Seite.
Wie werden die Patient:innen hier versorgt
Unsere Patienten werden in Rahmen von Hausbesuchen in ihrer gewohnten Umgebung, sei es zu Hause oder im Heim betreut.
Neben den Hausärzt:innen stehen den Patient:innen und ihren Familien ein Palliativmediziner:in, sowie ein Pflegedienst mit speziell ausgebildeten Palliative-Care-Fachkräften zur Seite, die sich um die Symptomkontrolle kümmern. Unser Ziel ist es, durch die Koordination der verschiedenen Hilfsangebote und die Möglichkeit der Notfallversorgung ein möglichst schmerzfreies und symptomarmes sowie selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Hilfreiche Links
Text zum gesetzlichen Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/h/hospiz-und-palliativgesetz.html
Einschreibe-Formular/Verordnung spezialisierte ambulante Palliativversorgung = Muster 63:
https://www.dgpalliativmedizin.de/images/stories/pdf/000000_Verordnung_Muster_63_4_2009.pdf
Broschüre für Angehörige: "Begleite mich auf meiner letzten Reise" (Autor: Tim Rheinhold www.Weiterbildungen-Reinhold.de)
hier klicken
viele interessante Informationen rund um die Palliativmedizin, finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin in der unser Verein Mitglied ist:
http://www.dgpalliativmedizin.de/
auch regional ist die Palliativmedizin organisiert. Unser Verein ist ebenso Mitglied in der Interdisziplinären Gesellschaft für Palliativmedizin RLP e.V. (iGP)
http://www.igpweb.org/
zur Organisation der häuslichen Pflege eines Angehörigen gibt es Hilfe vom Land Rheinland-Pfalz // sehen Sie hier Pflegestützpunkte Rheinland-Pfalz:
https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/
Hilfe und Unterstützung für Kinder, deren Eltern schwer erkranken bietet die Flüsterpost e. V.
http://www.kinder-krebskranker-eltern.de
Hilfsangebote für Kinder- Jugendliche oder junge Erwachsene, die sich vielleicht als einzig verbleibendes Familienmitglied um einen schwerkranken Angehörigen kümmern, brauchen selbst Unterstützung. Oft hilft die Gewissheit, dass sie nicht allein sind. Das Bundesfamilienministerium hat hierfür eine Intiative ins Leben gerufen. Alle Informationen findet ihr auf:
https://www.pausentaste.de/
Neben viel Information und einer Hilfe-Hotline sind hier auch regionale Unterstützer gebündelt: https://www.pausentaste.de/beratungsstellen/
Ein letzter Wunsch eines Patienten ist manchmal nur mit Hilfe zu realisieren, Der Wünschewagen des ASB hilft mit vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen
https://wuenschewagen.de/rheinland-pfalz
Wenn eine ambulante Versorgung, aus verschiedenen familären Gründen oder aber auch auf Patientenwunsch hin, nicht mehr möglich ist, so ist die Palliativversorgung auch im stationären Bereich möglich. Unsere Teams übergeben Patient:innen dann natürlich schnellstmöglich in den stationären Bereich und helfen bei der Auswahl und Anmeldung in solchen Einrichtungen. Sehen Sie hier Links zu den stationären Hospizen in unserer Region:
Hospize:
Worms: https://www.hospizhilfe-worms.de/?Itemid=114
Bad Dürkheim: https://www.diakonissen.de/hospiz-palliative-care/im-hospiz/hospiz-bad-duerkheim/
Hospiz Bergstraße: https://www.hospiz-verein-bergstrasse.de/
Stationäres Hospiz Lebensbrücke in Flörsheim am Main: http://www.hospizverein-lebensbruecke.de/station%C3%A4res-hospiz/
Hospiz Bethesda Landau: https://www.diakonissen.de/hospiz-palliative-care/im-hospiz/hospiz-bethesda-landau/
Hospiz Elias in Ludwigshafen am Rhein: https://www.hospiz-elias.de/stationaeres-hospiz/
Christophorus-Hospiz in Mainz: https://hospiz-mainz.de/
Zoar - Stationäres Hospiz Nordpfalz in Rockenhausen: https://dein-zoar.de/stationaeres-hospiz/
Aenne Wimmers Hospiz in Simmern: https://www.kreuznacherdiakonie.de/krankenhaeuser-und-hospize/hospize/aenne-wimmer-hospiz-simmern/
Eugenie Michels Hospiz in Bad Kreuznach: https://www.kreuznacherdiakonie.de/krankenhaeuser-und-hospize/hospize/eugenie-michels-hospiz-bad-kreuznach/
Diakonissen Hospiz im Wilhelminenstift in Speyer: https://www.diakonissen.de/hospiz-palliative-care/im-hospiz/hospiz-im-wilhelminenstift/leben-im-hospiz/
Stationäres Hospiz Trier: https://www.hospiz-trier.de/seite/464283/station%C3%A4res-hospiz.html
Hospiz Schwester Paterna in Viernheim: https://www.hospiz-schwester-paterna.de/
Wann können Patienten in der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (kurz SAPV) versorgt werden?
Eine nicht heilbare, fortschreitende oder weit fortgeschrittene Erkrankung muss vorliegen. Zudem müssen aufgrund der Erkrankung vielfältige Symptome bestehen, beispielsweise stark ausgeprägte Schmerzen, schwer beherrschbare Luftnot, ausgeprägte Unruhezustände, sodass andere palliative Behandlungen, zum Beispiel eine fachärztliche Versorgung, nicht ausreichend sind. Heilende Maßnahmen wie Chemotherapie, Dialyse, u.ä. sind i.d.R. beendet. Während symptomkontrollierende Therapien wie die palliative Chemotherapie, künstliche Ernährung und ggf. auch Bluttransfusionen auch innerhalb der SAPV-Versorgung möglich sind.
Wie läuft die Versorgung in der SAPV ab und was wird versorgt?
Nach Zugang der Verordnung per Fax und/dem Anruf des einschreibenden Arztes / Ärztin nehmen wir Kontakt mit den Angehörigen oder dem Patienten auf und klären zunächst die Frage, wer versorgen darf.
In vielen Orten unseres Versorgungsgebietes haben wir mehrere Palliativ-Ärzte/Ärztinnen sowie Pflegedienste, und auch bei uns gilt bei der Versorgung der Patientenwunsch, sodass ggf. ein bereits bekannter Arzt und Pflegedienst gewählt werden kann (sehen Sie unsere Teams unter Versorgungsgebiet).
Nachdem die organisatorischen Fragen (Erreichbarkeit von Angehörigen, zuständige Apotheke und weiteres) geklärt sind, informieren wir das Palliativ-Team (bestehend aus einem Palliativ-Arzt/Ärztin und einer Palliativ-Care-Kraft), mind. einer (Pflege oder Arzt) macht noch am Tag der Aufnahme einen ersten Hausbesuch.
Im Rahmen des ersten Hausbesuchs werden auch Notfall-Medikamente sowie die 24h-Notrufnummer und die wichtigsten Informationen übergeben.
Anschließend werden je nach Bedarf geplante Hausbesuche vom Palliativ-Arzt/Ärztin und der Palliativ-Care-Kraft stattfinden.
Das Palliativ-Team darf nur die symptombezogene Versorgung übernehmen, die Grundpflege (Waschen etc.) muss von einem Pflegedienst übernommen werden.
Selbstverständlich bieten all unsere kooperierenden Pflegedienste auch die tägliche Grundpflege an, sprechen Sie uns oder das Palliativ-Team an, wenn wir Sie bei der Koordination unterstützen sollen.
Wie kommt der Patient in die SAPV?
Die SAPV muss von niedergelassenen Ärtzen:innen (Hausärzte:innen oder Fachärzte:innen) oder Krankenhausärzten:innen verordnet werden, mit dem Formular 63/ Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV).
Der Krankenhausarzt kann die Verordnung für 10 Tage ausstellen, niedergelassenen Ärzten empfehlen wir die SAPV-Verordnung für 4 Wochen auszustellen, da die Krankenkassen i.d.R. maximal 28 Tage genehmigen. Nach Ablauf des Verordnungszeitraums kann bei Bedarf jeweils eine Folgeverordnung für weitere 4 Wochen ausgestellt werden.
Hinweis:
Beim Erstbesuch des Patienten muss die Originalverordnung vorliegen, sonst ist die Aufnahme in unser Netzwerk nicht möglich. Sowohl der einschreibende Arzt, als auch der Patient (ggf. Vorsorgebevollmächtigte) müssen mit der Einschreibung einverstanden sein, denn nur dann dürfen wir mit der Versorgung beginnen.
Wer trägt die Kosten für die SAPV?
Die SAPV wird von den Krankenkassen - nach Genehmigung – übernommen und nicht mit den Zahlungen aus der Pflegekasse verrechnet.
Wenn Sie bzw. Ihr Angehöriger Pflegegeld oder Pflegeleistungen beziehen, ändert sich nichts an der Höhe.
Wer trägt die Kosten, wenn die Krankenkasse die SAPV ablehnt?
Bis zur Ablehnung und in der Regel auch 1-3 Tage danach, werden die bis dahin entstandenen Kosten von Krankenkassen übernommen.
- Das gilt sowohl für die gesetzlichen als auch für die privaten Krankenkassen.
- Bei den privaten Krankenkassen mit der Einschränkung, dass in dem Versicherungsschutz die SAPV nicht ausgeschlossen wurde. Bei Privat-Versicherten rechnen wir, wie alle anderen Ärzte, mit den Patient:innen / Angehörigen ab und sie reichen die Kosten an die Krankenkasse weiter. Das Genehmigungsverfahren (Einreichung der Verordnung etc.) wird auch bei den privaten Krankenkassen vom Koordinationsbüro übernommen. Die Kostenübernahme-Erklärung geht in der Regel jedoch direkt zum Patienten, bitte lassen Sie uns diese dann zukommen.
Wer kümmert sich um die Beantragung der Kostenübernahme bei den Krankenkassen und die nötigen Unterlagen sowie die Verordnung nach Ablauf?
Unser Koordinationsbüro kümmert sich für Sie um die komplette Kommunikation mit den Krankenkassen. Dies gilt sowohl für die gesetzlichen als auch für die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen.
Auch die Kommunikation mit den Hausärzten (z.B., wenn eine neue Verordnung nötig ist) und Sanitätshäusern, wenn Pflegehilfsmittel (wie Pflegebett, Toilettenstuhl u.ä.) benötigt werden, läuft über unser Koordinationsbüro.
Ziel ist es, dass Sie sich bestmöglich auf sich und/oder Ihren Angehörigen konzentrieren können.
Wie kann der Verein neben der rein medizinischen Versorgung unterstützen?
Die Hilfe zur Selbsthilfe für die Angehörigen sowie von Spendengeldern finanzierte physiotherapeutische Zusatzangebote, bis hin zu Angeboten für Kinder von betroffenen Eltern, werden neben der rein medizinischen Versorgung von unserem Verein organisiert und finanziell getragen.
Die schwere Erkrankung ist sowohl für die Patient:innen als auch für die Angehörigen eine Extremsituation, die zu Ängsten, Sorgen und zu Belastungen im psychischen, sozialen und/oder interfamiliären Bereich führen kann.
Mit 3 Seelsorger:innen, 2 Psychotherapeut:innen, 2 Pschychoonkologen und auch der Zusammenarbeit mit den ambulanten Hospizdiensten und ihren vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern, wollen wir sowohl Patient:innen und Angehörigen helfen besser zurecht zu kommen und Sie auch außerhalb der medizinischen Versorgung auffangen.
Oft hilft schon ein Gespräch, ein offenes Ohr für die Sorgen und Ängste, die man manchmal besser mit jemand Außenstehendem besprechen kann.
Unsere Teams werden Ihnen, auch durch ihre langjährigen Erfahrungen und den täglichen Austausch untereinander, das für Sie passende zusätzliche Hilfsangebot unterbreiten. Sprechen Sie unsere Teams gerne an.
Was ist wenn eine ambulante Versorgung nicht mehr ausreicht / nicht die richtige Versorgung für mich oder meinen Angehörigen ist?
Nicht immer ist ambulante Palliativversorgung ausreichend, bzw. die richtige für jeden Patienten und ihre Angehörigen. So verschieden wie die Menschen sind, so unterschiedlich sind auch die Krankheitsbilder und ihre Symptome sowie die familiären und häuslichen Umstände unserer Patient:innen und somit auch die Bedürfnisse in der palliativen Situation.
Sollten die Patient:innen und/oder die Angehörigen feststellen, dass die ambulante Versorgung nicht der richtige Weg für sie ist, besteht selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit in eine stationäre Versorgung zu wechseln.
Wir melden den Patienten dann bei der Krankenkasse aus unserem Netzwerk ab und übergeben die Versorgung an einen stationären Palliativversorger.
Dies können zum einen Krankenhäuser mit Palliativstationen sein oder aber auch ein stationäres Hospiz.
Hier haben wir Ihnen eine Auswahl der in der Nähe befindlichen Möglichkeiten zusammengestellt:
- Liste Palliativstationen in Krankenhäuser in der Region/Nähe (330 KB)
- Liste Hospize in der Region/Nähe (326 KB)
Gerne unterstützen wir Sie bei der Anmeldung / Überweisung in/an eine solche Einrichtung und bemühen uns nach allen Kräften, unseren Patient:innen hier einen der leider noch immer nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Plätze zu organisieren.
Sprechen Sie uns an!
Was wenn jetzt noch Fragen offen sind?
Rufen Sie uns an! 06241 – 977 – 38-0
Unsere Mitarbeiter:innen im Koordinationsbüro stehen Ihnen gerne zu einem Beratungsgespräch zur Verfügung, welches selbstverständlich immer kostenfrei ist.
Das Büro ist gerade nicht besetzt oder alle Kollegen sprechen?
Dann schicken Sie uns gerne auch eine E-Mail an: