06241/97738-0 -29

06241/97738-0 -29

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do

08:30 - 13:00
14:00 - 17:00

Mi, Fr

08:30 - 13:00
14:00 - 15:00

Eulenburgstr. 12, 67547 Worms

Wie lange kann SAPV verordnet werden? – Verein zur Förderung der amb. Palliativversorgung Rheinessen/Pfalz e.V.

Die SAPV muss von niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen (Hausärzte:innen oder Fachärzte:innen) oder Krankenhausärzten:innen verordnet werden. Der Krankenhausarzt kann die Verordnung für 10 Tage ausstellen, niedergelassene Ärzte eigentlich unbegrenzt, wobei die Krankenkassen in der Regel zunächst für 4 Wochen genehmigen. Insofern empfiehlt es sich eine SAPV Verordnung für 4 Wochen auszustellen und dann nach dem Erstverordnungszeitraum, bei Bedarf jeweils eine Folgeverordnung für weitere 4 Wochen auszustellen.