06241/97738-0 -29

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Öffnungszeiten

Mo, Di, Do

08:30 - 13:00
14:00 - 17:00

Mi, Fr

08:30 - 13:00
14:00 - 15:00

Eulenburgstr. 12, 67547 Worms

Wohin mit der Original-Verordnung?  – Verein zur Förderung der amb. Palliativversorgung Rheinessen/Pfalz e.V.

Die Original Verordnung für die SAPV wird von unserem Koordinationsbüro an die entsprechende Krankenkasse übermittelt und bis zum Genehmigungsprozess begleitet. Das Original wird also von unserem Koordinationsbüro benötigt.

  • Wir benötigen die Verordnung vorab per Fax an: 06241- 977 38 29.
  • Das Original dem Patienten / Angehörigen mitgeben.
  • Wenn Sie als Hausarzt die Verordnung ausstellen, besprechen wir gerne mit Ihnen, ob unsere Palliativ-Care-Kraft das Original bei Ihnen abholt oder ein Angehöriger die Möglichkeit hat die Verordnung abzuholen und beim Patienten zu hinterlegen.
  • Als Klinik-Arzt geben Sie das Original dem Patienten mit.

Wir kümmern uns um alles Weitere.

Hinweis:
Ohne vorliegende Original-Verordnung beim Patienten zum Erstbesuch, ist die Aufnahme in unser Netzwerk nicht möglich. Sowohl der einschreibende Arzt, als auch der Patient (ggf. Vorsorgebevollmächtigte) müssen mit der Einschreibung einverstanden sein und nur dann dürfen wir mit der Versorgung starten. Erst mit der Unterschrift auf der Verordnung/dem Formular 63 wird das Dokument gültig und das Einverständnis dokumentiert. Das Vorliegen des Original-Dokuments müssen wir den Krankenkassen nachweisen.