Eine nicht heilbare, fortschreitende oder weit fortgeschrittene Erkrankung muss vorliegen. Zudem müssen aufgrund der Erkrankung vielfältige Symptome bestehen, beispielsweise stark ausgeprägte Schmerzen, schwer beherrschbare Luftnot, ausgeprägte Unruhezustände, sodass andere palliative Behandlungen, zum Beispiel eine fachärztliche Versorgung, nicht ausreichend sind. Heilende Maßnahmen wie Chemotherapie, Dialyse, u.ä. sind i.d.R. beendet. Während symptomkontrollierende Therapien wie die palliative Chemotherapie, künstliche Ernährung und ggf. auch Bluttransfusionen auch innerhalb der SAPV-Versorgung möglich sind.