06241/97738-0 -29

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Öffnungszeiten

Mo, Di, Do

08:30 - 13:00
14:00 - 17:00

Mi, Fr

08:30 - 13:00
14:00 - 15:00

Eulenburgstr. 12, 67547 Worms

Wer trägt die Kosten für die SAPV? – Verein zur Förderung der amb. Palliativversorgung Rheinessen/Pfalz e.V.

Die SAPV wird von den Krankenkassen - nach Genehmigung – übernommen und nicht mit den Zahlungen aus der Pflegekasse verrechnet.

Wenn Sie bzw. Ihr Angehöriger Pflegegeld oder Pflegeleistungen beziehen, ändert sich nichts an der Höhe.

Wer trägt die Kosten, wenn die Krankenkasse die SAPV ablehnt?

Bis zur Ablehnung und in der Regel auch 1-3 Tage danach, werden die bis dahin entstandenen Kosten von Krankenkassen übernommen.

  • Das gilt sowohl für die gesetzlichen als auch für die privaten Krankenkassen.
  • Bei den privaten Krankenkassen mit der Einschränkung, dass in dem Versicherungsschutz die SAPV nicht ausgeschlossen wurde. Bei Privat-Versicherten rechnen wir, wie alle anderen Ärzte, mit den Patient:innen / Angehörigen ab und sie reichen die Kosten an die Krankenkasse weiter. Das Genehmigungsverfahren (Einreichung der Verordnung etc.) wird auch bei den privaten Krankenkassen vom Koordinationsbüro übernommen. Die Kostenübernahme-Erklärung geht in der Regel jedoch direkt zum Patienten, bitte lassen Sie uns diese dann zukommen.