06241/97738-0 -29

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Öffnungszeiten

Mo, Di, Do

08:30 - 13:00
14:00 - 17:00

Mi, Fr

08:30 - 13:00
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Eulenburgstr. 12, 67547 Worms

Wie kommt der Patient in die SAPV?  – Verein zur Förderung der amb. Palliativversorgung Rheinessen/Pfalz e.V.

Die SAPV muss von niedergelassenen Ärtzen:innen (Hausärzte:innen oder Fachärzte:innen) oder Krankenhausärzten:innen verordnet werden, mit dem Formular 63/ Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV).

Download Formular 63

Der Krankenhausarzt kann die Verordnung für 10 Tage ausstellen, niedergelassenen Ärzten empfehlen wir die SAPV-Verordnung für 4 Wochen auszustellen, da die Krankenkassen i.d.R. maximal 28 Tage genehmigen.  Nach Ablauf des Verordnungszeitraums kann bei Bedarf jeweils eine Folgeverordnung für weitere 4 Wochen ausgestellt werden. 

Hinweis:
Beim Erstbesuch des Patienten muss die Originalverordnung vorliegen, sonst ist die Aufnahme in unser Netzwerk nicht möglich. Sowohl der einschreibende Arzt, als auch der Patient (ggf. Vorsorgebevollmächtigte) müssen mit der Einschreibung einverstanden sein, denn nur dann dürfen wir mit der Versorgung beginnen.