06241/97738-0 -29

06241/97738-0 -29

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do

08:30 - 13:00
14:00 - 17:00

Mi, Fr

08:30 - 13:00
14:00 - 15:00

Eulenburgstr. 12, 67547 Worms

Was wir tun – Verein zur Förderung der amb. Palliativversorgung Rheinessen/Pfalz e.V.

Der Verein zur Förderung der ambulanten Palliativversorgung Rheinhessen/Pfalz e. V. begleitet im Rahmen der Spezialisierten Ambulanten PalliativVersorgung Patient:innen und deren Angehörige.
Eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung ist oftmals von Symptomen begleitet, die die Lebensqualität stark einschränken. Neben Schmerzen können Übelkeit, Erbrechen, Atemnot oder Verwirrtheit auftreten. Ängste und Sorgen führen zu Belastungen im psychischen, sozialen und/oder interfamilären Bereich. Angehörige und Patient:innen sehen sich oft überfordert, diese Situation zu Hause alleine zu bewältigen.
Oftmals kommt es nun zu immer wiederkehrenden Krankenhaus-Einweisungen (der Drehtür-Effekt), obwohl weder die Patient:innen noch die Angehörigen das wollen.

Durch die Koordination verschiedener Hilfsangebote und die Möglichkeit der Notfallversorgung durch ein Palliativ-Team im heimischen Umfeld (inklusive regelmäßiger Hausbesuche), einer 24h Rufbereitschaft sowie der Anleitung der Angehörigen, wie in Krisen-Situationen gehandelt werden kann, soll ein symptomkontrolliertes und möglichst schmerzfreies, selbstbestimmtes Leben ermöglicht und der „Drehtür-Effekt“ durchbrochen werden.

Die Betreuung in der gewohnten Umgebung, sei es Zuhause oder im Heim, steht für alle Beteiligten an erster Stelle.
Neben den Hausärzt:innen stehen den Patient:innen und ihren Familien ein Palliativmediziner:in, sowie ein Pflegedienst mit speziell ausgebildeten Palliative-Care-Fachkräften und bei Bedarf ein ambulanter Hospizdienst mit ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen sowie Seelsorger:innen aus unserem Verbund zur Seite.

Seit 2007 ist das Recht auf eine ambulante Palliativversorgung gesetzlich verankert. Die Krankenkassen übernehmen diese Leistung, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind und die SAPV von den Hausärzten:innen, Fachärzten:innen oder Klinikärzten:innen (mit dem Formular 63) verordnet wurde.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ist keine Leistung, die mit den Zahlungen aus der Pflegekasse angerechnet wird. Diese spezielle Versorgung wird von den Krankenkassen nach Genehmigung als medizinische ambulante Versorgung übernommen.  

Sie sind sich unsicher, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen? Oder nicht sicher, ob Sie das schaffen?

Lassen Sie sich gern beraten unter: Tel.: 06241 – 977 – 38 - 0 oder hinterlassen Sie uns eine Rückrufbitte ganz einfach per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Nutzen Sie gerne auch unser Kontaktformular.

unser Verein ist Mitglied der:

Logo DGP