Sie wollen Mitglied in unserem Verein werden?
Informationen zur Mitgliedschaft (Mitgliedsbeitrag; Aufnahmegebühr) entnehmen Sie dem Antragsformular, welches Sie hier direkt ausfüllen und ausdrucken können.
Unsere Satzung besagt:
§ 4 Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können die in der SAPV tätigen Palliativmediziner, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospizdienste, andere Heilberufe und Institutionen aus den in §2 beschriebenen Regionen werden.
- Mitglied des Vereins kann zudem jede natürliche oder juristische Person werden, die den Verein unterstützt.
- Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod der natürlichen Personen bzw. Auflösung des kooperativen Mitglieds.
- Der freiwillige Austritt eines Mitgliedes kann nur zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat, jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Übersenden Sie uns das Antragsformular per Post an unser Koordinationsbüro:
Verein zur Förderung der ambulanten Palliativversorgung Rheinhessen/Pfalz e.V.
Bahnhofstraße 93a
55234 Eppelsheim
Das Koordinationsbüro meldet sich bei Ihnen und teilt Ihnen mit, wie der Vorstand über Ihren Mitgliedsantrag entschieden hat.